Der Artikel 13 des EU-Leistungsschutzrechts, der in der offiziellen deutschen Übersetzung der Richtlinie mittlerweile Artikel 17 heißt, soll auch nicht “zu einer Pflicht zur allgemeinen Überwachung” führen. Aber, um mit Flugzeugträger-Friedensmacht-Annegret-Kramp-Karrenbauer (FFAKK) zu sprechen, vielleicht “im nächsten Schritt”.